Führerschein-Umtauschpflicht: Geburtsjahrgänge 1971 bis 1980 betroffen
Alle Bürger, welche in den Geburtsjahrgänge 1971 bis 1980 geboren wurden und noch einen alten rosafarbenen – Papierführerscheine (s. g. Lappen) haben, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.
Die Führerscheinstelle bittet darum den Antrag rechtzeitig bis spätestens Mitte November zu stellen. Da alle Führerscheine, bundesweit in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden ist hier mit längeren Produktionszeiten zu rechnen. Nur so kann eine rechtzeitige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Wo beantrage ich den Führerschein-Umtausch?
• NEU: Sie können den Umtausch-Antrag auf unserer Homepage ausdrucken und ausfüllen. Sie können diesen sodann per Post an uns senden oder in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung Donnersbergkreis oder Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen. Sie finden diesen unter: „Bürgerservice – Formulare A-Z – unter Buchstabe F“
• Gerne kann der Antrag auch bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis und bei den Einwohnermeldeämtern abgeholt werden.
• Selbstverständlich kann der Antrag auch weiterhin persönlich bei Ihrer jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung – Bürgerbüro –oder bei unserer Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragt werden. Bitte beachten Sie hierbei die jeweiligen Öffnungszeiten und ein evtl. Terminsystem bei Ihrer Anlaufstelle.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
• Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild.
Was passiert mit meinem alten Führerschein?
• Ihren bisherigen Führerschein bekommen Sie auf Wunsch entwertet zurück.
Wieviel kostet der Umtausch?
• Der Führerschein-Umtausch kostet 25,30 €.
• Wie lange dauert der Umtausch?
• Der Führerschein-Umtausch kann 4-8 Wochen dauern, da in einigen Fällen noch Karteiabschriften von anderen Behörden eingefordert werden müssen.
Bild: Pixabay Steffen L.
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